Sachverständiger für den Rohrleitungs- und Anlagenbau
Ich begutachte Schäden und Mängel im Rohrleitungsbau sowie an verfahrenstechnischen Anlagen aller Art. Die Begutachtung umfasst auch die dazugehörige Schweisstechnik für die vorgenannten Bereiche. Das Spektrum beinhaltet ebenso die Schadens- und Mängelanalyse sowie die Ermittlung der Ursachen und die Gutachtensanfertigung.
Ein Gutachten wird benötigt, wenn ein Schaden eingetreten ist, für einen Soll-/Ist-Vergleich, zur Beweissicherung, für Wertbestimmungen oder auch als Gegengutachten für die Beilegung von Streitigkeiten.
Um Ausfallzeiten und Folgeschäden äußerst gering zu halten, werde ich zeitnah Schäden feststellen und Beweise sichern. Eine sorgfältige Bearbeitung der Einzelfälle ist dabei selbstverständlich.
Eines meiner Fachgebiete ist unter anderem:
Die gutachterliche Stellungnahme für das Aufschweißen von Anbohrstutzen für das Anbohren an Betrieb befindlichen Rohrleitungen im Bereich Fernwärme.
Vor Arbeiten an Anlagenteilen, die heißes Medium führen oder unter Druck stehen und bei welchen mit gefährdendem Ausströmen gerechnet wird, muss vorab ein Freigabeverfahren, welches sicherheitstechnische und organisatorische Vorgaben festlegt, durchgeführt werden. Bei Sonderverfahren, wie z.B. Aufschweißen eines Anbohrstutzens inkl. der erforderlichen Anbohrung, ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Gefährdungsbeurteilung erforderlich. (DGUV Regel 103-002) Diese DGUVRegeln beinhalten zudem die nötigen Arbeitshinweise bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheit, Arbeiten an Fernwärmeverteilungs-anlagen, Schächten und Versorgungstunnel als Arbeitsbereich, Sonderverfahren zum Arbeiten an in Betrieb befindlichen Anlagenteilen und Prüfungen. Das AGFW-Regelwerk, Arbeitsblatt FW 446 (Schweißverbindungen an Rohrleitungen aus Stahl in der Fernwärmeversorgung – Herstellung, Prüfung und Bewertung) und FW 432 (Betriebliche Mindestanforderungen an die Erstellung eines Rohrabzweiges an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen nach dem Anbohrverfahren) legt die Mindestanforderungen an die Arbeiten für den Auftragnehmer dar.
Da ich Mitglied im Projektkreis der AGFW/BG ETEM bin, sind mir die Vorgaben bestens vertraut. Der Projektkreis ist ständig um eine Konkretisierung bzw. Überarbeitung der AGFW-Regelwerke mit den DGUV-Regeln bemüht. Eine Überschneidung AGFW/DGUV findet sich derzeit u.a. auf dem Gebiet der gutachterlichen Stellungnahme.
Für den Verfahrensablauf zur Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme sind folgende Punkte erforderlich:
- Festlegung des Prüfungsumfangs und Beauftragung
- Übermittlung der notwendigen Dokumente
- Überprüfung der Dokumente und erste Abstimmung
- Ortstermin (inkl. evtl. notwendiger Verfahrensprüfungen)
- Anfertigung der gutachterlichen Stellungnahme
Bei der Dokumentenprüfung werden folgende Punkte überprüft:
Betriebsanweisung, Gefährdungsbeurteilung, Verfahrensbeschreibung, Bedienungsanleitungen, Unterweisungen, Schweißanweisung, Schweißerprüfungsbescheinigung, Schweißverfahrensprüfung, Aussagen zur Organisationsstruktur, Qualifikation der Schweißaufsichtsperson.
Beim Ortstermin wird festgestellt, ob die Qualifizierung der eingesetzten Personen und der verwendeten Geräte geeignet und geprüft sind. Zudem, ob die geplanten Arbeitsabläufe beherrscht werden und mit der vorgegebenen Dokumentation übereinstimmen.
Aufgenommen werden:
Festlegung der Verantwortung, Personalqualifikation, Unterweisung, persönliche Schutzausrüstung, Freigabeverfahren, Anbohrgeräte und sonstige Betriebsmittel, Zubehör und Hilfsmittel, Stutzen bzw. Absperreinrichtungen, Schweißzusatz, Wanddickenmessung, Aufschweißvorgang, ZfP-Prüfung, Dichtheitsprüfung, Anbohrprotokoll usw.
Auf Wunsch kann im Rahmen der Praxisprüfung vor Ort auch eine Verfahrensprüfung nach DIN EN ISO 15614-1 (Aufschweißen von Stutzen an in Betrieb befindlichen Leitungen gem. AGFW FW 446) vorgenommen werden.
Zum Nachweis gegenüber Auftraggebern erhält das Unternehmen einen Bericht in Gutachtensform. Diese Stellungnahme bescheinigt die qualifizierte Durchführung von Stutzenschweißungen und Anbohrungen an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen. Zu Verbesserungsvorschlägen im Ablauf werden selbstverständlich Hinweise gegeben.
Sofern sie eine gutachterliche Stellungnahme benötigen, richten Sie gerne eine Anfrage an mich, ich erstelle ein unverbindliches Angebot.